Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Lucas Folz | YARU, Fritz-Reuter-Str. 4, 50968 Köln, (nachfolgend YARU genannt) erbringt als Werbeagentur für Auftraggeber (nachfolgend Kunde genannt) umfangreiche Leistungen im Bereich digitaler und klassischer Medien.

2. Geltungsbereich

2.1 YARU erbringt sämtliche Leistungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden ausschließlich auf Grundlage der nachfolgend benannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, ohne dass es einer gesonderten Vereinbarung bedarf.

2.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter gelten nur insoweit, als YARU ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

3. Vertragsschluss / Vertragsdurchführung

3.1 Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des von YARU zugesandten Angebotes zu Stande. Alle Angebote sind sofern nicht anders angegeben 14 Tage nach Angebotsabgabe gültig.

3.2 Beauftragung, Änderungen, Ergänzungen, Preis- und Leistungsangaben durch YARU bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündlich erteilte Aufträge und Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie durch YARU schriftlich bestätigt werden und der Kunde nicht innerhalb von einer Woche nach Zugang der Bestätigung schriftlich widerspricht. Dies gilt auch für Vertragsänderungen nach Vertragsabschluss.

3.3 YARU ist berechtigt, den Vertrag im Ganzen auf einen Dritten zu übertragen (Vertragsübernahme). Dem Kunden steht in diesem Fall das Recht zu, den Vertrags ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

3.4 YARU ist berechtigt zur Durchführung der Verträge Unterstützung auf Unterstützung von Dritten zuzugreifen und diesbezügliche Rechte und Pflichten zur Durchführung des Vertrags auf Dritte als Erfüllungsgehilfen zu übertragen.

3.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, seitens YARU erbrachte Leistungen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von YARU an Dritte zu übertragen, weiterzugeben oder zu veräußern. Eine Verweigerung der Zustimmung begründet keinerlei Ansprüche des Kunden gegenüber YARU.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Bei unseren Preisen handelt es sich stehts um Euro Preise. Alle von uns genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2 Sämtliche Zahlungen sind ohne jeden Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungszugang an YARU zu leisten. Die Zahlungsfristen gilt als eingehalten, wenn YARU innerhalb der Frist über den Betrag verfügen kann. Zahlungen können nach Wahl von YARU mit anderen noch offen Stehenden Forderungen verrechnet werden.

4.3 Die Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen durch den Kunden ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen aus dem Vertragsverhältnis zwischen Kunde und YARU an Dritte ist nur mit Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei zulässig.

4.4 Der Kunde erteilt seine Zustimmung zur elektronischen Übermittlung von
Rechnungen und Nutzungsnachweisen.

4.5 Der Kunde hat etwaige Einwendungen gegen Rechnungen von YARU schriftlich innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Rechnung gegenüber YARU geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Einwendungen nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war.

4.6 Bis zur vollständigen Zahlung der in Rechnung gestellten Leistungen bleiben
sämtliche Rechte (Nutzungs-, Lizenzrechte etc.) an den von YARU erbrachten Leistungen bei YARU. Gleiches gilt für Waren und gelieferte Gewerke. Diese bleiben bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung Eigentum von YARU.

5. Preisänderungen / Preiserhöhung

YARU behält sich vor, vereinbarte Preise während der Vertragslaufzeit, jedoch nicht vor Ablauf von 3 Monaten seit Inkrafttreten des jeweiligen Vertrags, zu ändern. Eine solche Änderung tritt, falls der Kunde nicht gemäß Ziffer 7.3 kündigt, 3 Monate nach Ablauf des Monats in Kraft, in welchem sie dem Kunden mitgeteilt wurde.

6. Abnahme

6.1 Eine Abnahme erfolgt nur, wenn dies schriftlich zwischen den Parteien vereinbart ist. Ist eine Abnahme vereinbart, meldet YARU dem Kunden schriftlich die Abnahmebereitschaft. Die Abnahme ist sodann innerhalb einer Frist von 5 Werktagen durchzuführen. Sie darf nicht wegen solcher Mängel verweigert werden, die die Funktionsfähigkeit der Leistung nicht oder nur unerheblich beeinträchtigt.

6.2 Erfolgt die Abnahme aus Gründen, die YARU nicht zu vertreten hat oder nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab der Meldung der Abnahmebereitschaft durch YARU, so gilt die Abnahme mit Ablauf dieser Frist als erfolgt.

6.3 Die Abnahme gilt als erfolgt, sobald der Kunde die Leistungen von YARU in Benutzung genommen hat.

7. Kündigung

7.1 Die Mindestlaufzeit von Service- und Hosting- Dienstleistungsverträgen beträgt 1 Jahr, beginnend mit dem vereinbarten Zeitpunkt der Leistungserbringung. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um weitere 6 Monate, wenn und soweit nicht eine Vertragspartei spätestens zwei Monate vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit kündigt. Die Kündigung erfolgt durch eingeschriebenen Brief. Die Kündigung kann auf einzelne beauftragte Leistungen beschränkt werden.

7.2 Während seiner Laufzeit ist der Vertrag für beide Parteien nur aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB kündbar. Als wichtige Gründe gelten insbesondere –jedoch nicht abschließend aufgezählt:

  • die schwere Verletzung von vertraglichen Hauptpflichten;
  • die Verbreitung von Daten oder Angeboten durch den Kunden mit pornographischen, jugendgefährdenden oder gegen die freiheitlichen Grundsätze der Bundesrepublik Deutschland verstoßenden Inhalten 
  • bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare technische Hindernisse, die die Weiterführung der Leistungen unmöglich machen;
  • wenn über das Vermögen einer Vertragspartei ein Insolvenzverfahren eröffnet und dieses nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen zurückgenommen wird, oder die Einleitung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt oder die jeweilige Vertragspartei liquidiert wird;
  • die Übertragung des Vertrags als Ganzes auf einen Dritten (Vertragsübernahme);

7.3 Der Kunde ist ferner berechtigt, den Vertrag nach Mitteilung einer einseitigen Preiserhöhung durch YARU innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Preiserhöhung zum Datum des Inkrafttretens der Preiserhöhung zu kündigen.

8. Leistungsumfang

8.1 YARU verpflichtet sich, sämtliche Leistungen in höchster Qualität und nach dem anerkannten Stand der Technik zu erbringen.

8.2 Setzt die Leistungserbringung durch YARU Tätigkeiten Dritter voraus, die nicht im Einflussbereich YARU liegen, kann YARU Lieferzeiten verlängern oder Abstand vom Vertrag nehmen, wenn und soweit die Tätigkeiten Dritter nicht rechtzeitig oder ordnungsgemäß erbracht werden können. YARU wird den Kunden, soweit möglich und zumutbar, unverzüglich darüber unterrichten.

8.3 Betriebsstörungen, die durch unberechtigte oder fehlerhafte Nutzung von Diensten durch den Kunden entstehen, berechtigen YARU, den Kunden bis zur Behebung der Störung von der Nutzung des Dienstes auszuschließen.
Diesbezügliche, YARU gesondert entstehende Aufwendungen für die Beseitigung der Störung trägt der Kunde.

9. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

9.1 Der Kunde ist verpflichtet, YARU nach Kräften bei der Durchführung des Vertragsverhältnisses zu unterstützen. Dies bezieht sich insbesondere auf die Einholung von notwendigen Informationen und Genehmigungen, die Verschaffung des Zutritts zu den betriebenen Netzeinrichtungen, die Zurverfügungstellung der ggfs. notwendigen und geeigneten Räumlichkeiten sowie der notwendigen
Telefonleitungen und Stromversorgung.

9.2 Der Kunde verpflichtet sich, der Systemsicherheit Rechnung zu tragen. Er ist für die verantwortungsvolle und sichere Verwahrung sämtlicher vertraulicher Informationen, insbesondere der Benutzerkennungen, Passwörter oder Zugangscodes verantwortlich. Auf Verlangen hat der Kunde Passwörter etc. unverzüglich zu ändern. Liegen Anhaltspunkte für die missbräuchliche Nutzung der Benutzerkennung und / oder des Passwortes vor, hat der Kunde YARU unverzüglich zu informieren.

9.3 Der Kunde ist nicht berechtigt Passwörter zur Nutzung von YARU – Diensten Dritten auszuhändigen.

9.4 Zur Verfügung gestellte Einrichtungen und Gewerke bleiben im Eigentum von YARU und sind vom Kunden umgehend nach Vertragsbeendigung an YARU herauszugeben. Dies gilt nicht, soweit ausdrücklich und schriftlich ein Eigentumsübergang zwischen den Parteien vereinbart wurde.

10. Haftung

Die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich nach dieser Regelung:

10.1 Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung YARU, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen YARU beruhen, haftet YARU nach den gesetzlichen Vorgaben.

10.2 Bei den übrigen Haftungsansprüchen haftet YARU unbeschränkt nur bei Nichtvorhandensein der garantierten Beschaffenheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. YARU haftet für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen nur im Umfang der Haftung für leichte Fahrlässigkeit nach Ziffer 10.3.

10.3 Für leichte Fahrlässigkeit haftet YARU nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung (Kardinalpflicht) ist. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und der Höhe nach beschränkt auf das Dreifache der zwischen YARU und dem Kunden vereinbarten Vergütung begrenzt.

10.4 Ansprüche des Kunden auf Ersatz des mittelbaren Schadens, gleich aus welchem Grund, sind ausgeschlossen.

10.5 Die Haftung für Datenverlust wird auf den vertragstypischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre, es sei denn es liegt eine der Voraussetzungen nach Ziffer 10.1 oder 10.2 vor.

10.6 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

10.7 YARU haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Telefon- / ISDN / DSL-Leitungen zu seinem Server bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, die nicht im Einflussbereich von YARU stehen.

11. Mängelansprüche

11.1 YARU steht dafür ein, dass sämtliche Leistungen im Wesentlichen erfüllt und den anerkannten Regeln der Technik entsprechen sowie nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden und / oder Störungen, die dadurch verursacht werden, dass der Kunde schuldhaft gegen Bestimmungen des bestehenden Vertragsverhältnisses verstößt oder vom Kunden beauftragte Dritte ohne schriftliche Zustimmung von YARU Änderungen oder Bearbeitungen an den Leistungen von YARU vornehmen.
Der Kunde wird YARU auf Anforderung nach Kräften durch qualifizierte Mitarbeiter bei der Ermittlung und Beseitigung von Fehlern unterstützen. Die Kosten für die Fehlerermittlung werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt, es sei denn der Fehler beruht auf einer mangelhaften Leistung von YARU.

11.2 Tritt an den von YARU erbrachten Leistungen ein Mangel auf, wird YARU diesen innerhalb angemessener Zeit nach seiner Wahl entweder beseitigen oder die beanstandete Leistung von Neuem mangelfrei erbringen (Nacherfüllung).

11.3 Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl, insbesondere weil der Mangel trotz
Beseitigungsversuchen nicht behoben oder umgangen wird, die Nacherfüllung sich unzumutbar verzögert oder unberechtigt abgelehnt wird, kann der Kunde den Preis dieser Leistung mindern.

11.4 Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten von YARU sowie im Falle der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit.

11.5 Der Kunde teilt YARU offenkundige Mängel schriftlich oder per E-Mail innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Abnehmen der Leistung mit. Unterlässt der Kunde diese Mitteilung, erlöschen seine Mängelansprüche zwei Wochen nachdem er den Mangel festgestellt hat. Dies gilt nicht bei Arglist von YARU.

11.6 Schadensersatzansprüche verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

12. Rechte Dritter / Kennzeichnung

12.1 YARU ist für die Inhalte –insbesondere Homepageinhalte-, die der Kunde bereitstellt nicht verantwortlich. Insbesondere ist YARU nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverletzungen zu überprüfen. Der Kunde steht dafür ein, dass die übermittelten Produkte und Dateien frei von Rechten Dritter, insbesondere Urheberrechten, Lizenzrechten, Namens- und Markenrechten, sind, die eine Nutzung / Bearbeitung entsprechend dem vertraglich festgelegten Umfang einschränken oder ausschließen. Die Parteien benachrichtigen sich gegenseitig unverzüglich, wenn Dritte Rechtsverletzungen geltend machen. Der Kunde stellt YARU bei einer Geltendmachung derartiger Ansprüche Dritter von sämtlichen Kosten und Schadensersatzbeträgen frei. Er trägt im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung sämtliche diesbezügliche Kosten.

12.2 Bei der Verschaffung und / oder Pflege von Domains wird lediglich der Kunde berechtigt und verpflichtet. YARU steht insoweit weder für die Verschaffung einer bestimmten Domain noch dafür ein, dass die beantragte Domain frei von Rechten Dritter ist. Die Kündigung des Vertragsverhältnisses zwischen YARU und dem Kunden lässt das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Domainveräußerer unberührt. Der Kunde stellt YARU insoweit gegenüber Dritten frei. Diese Regelung gilt für durch YARU an den Kunden vermittelte SSL-Zertifikate entsprechend.

12.3 Der Kunde ist verpflichtet, Dienste, die er zur Nutzung bereithält oder zu denen er Zugang zur Nutzung vermittelt, gemäß dem TDG, bzw. MDStV mit einer Anbieterkennzeichnung zu versehen.

12.4 Der Kunde ist verpflichtet, deutlich auf die von ihm festgelegten Nutzungs- und Schutzrechte hinzuweisen. Die entsprechenden Hinweise müssen für Dritte offensichtlich sein und vor dem Zugriff auf solche Art geschützter Informationen bekannt gegeben werden.

13. Nutzungsrechte

13.1 YARU und der Kunde sind sich darüber einig, dass die zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Rechte wechselseitig eingeräumt bzw. für die Durchführung entsprechender Nutzungshandlungen gestattet werden und zwar in dem Umfang wie dies vereinbart oder notwendig ist. Sie werden alle Erklärungen abgeben oder Rechtshandlungen vornehmen, die hierzu erforderlich sind.

13.2 Die jeweils der anderen Partei übertragenen Nutzungsrechte fallen nach Ende des Vertragsverhältnisses ohne weitere Rechtshandlung an die rechteeinräumende Partei zurück.

14. Datenschutz und Vertraulichkeit

Beide Parteien werden die ihnen obliegenden gesetzlichen Anforderungen, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes, des Telemediengesetzes und des Telekommunikationsgesetzes) beachten und vertrauliche bzw. personenbezogene Daten nicht unbefugt zu einem anderen als dem zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörendem Zweck verarbeiten, bekannt geben, zugänglich machen, oder sonst nutzen. Diese Pflichten bestehen auch nach Beendigung dieses Vertrags fort.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch und insbesondere für eine Abänderung dieser Schriftformvorschrift.

15.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

15.3 Als Gerichtsstand gilt Köln als vereinbart, sofern es sich bei den Vertragspartnern um Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt. Unberührt bleiben gesetzliche Bestimmungen über einen abweichenden ausschließlichen Gerichtsstand. YARU ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

15.4 Erfüllungsort ist Köln.

15.3 Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so bleibt hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Enthält der Vertrag eine Regelungslücke, gilt das gleiche. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung von Lücken soll eine angemessene Regelung gelten, die dem Willen der Vertragsparteien sowie dem Sinn und Zweck des Vertrags entsprechen würde, sofern die Vertragsparteien bei dem Abschluss des Vertrags den Punkt bedacht hätten.

Zuletzt bearbeitet: 15.10.2021